1. Allgemeine Bestimmungen
Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen maßgebend.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung per Email oder FAX verbindlich.
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Schriftgröße 16/% unverändert Die Lieferfrist wurde von uns eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das unseres Vertragspartners verlassen hat, bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde übernimmt bis € 150,00 Nettoauftragswert die Versandkosten der Lieferung. Diese Kosten sind Bestandteil des Rechnungsbetrages. Die Versandkosten bei Zurücksendung der Lieferung werden vom Auftraggeber getragen. Bei Annahmeverweigerung werden dem Auftraggeber die gesamten entstandenen Kosten von Fraga Dental und seinen Vertragspartnern (inklusive Versandkosten) in Rechnung gestellt.
Bei Verzug muss uns der Endkunde eine Nachfrist setzen. Diese beträgt 2 Wochen.
Zusatzkosten, die durch eine Annahmeverweigerung und Lagerung der Ware entstehen, werden vom Auftraggeber getragen.
Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unserem Firmensitz oder dem einer unserer Vertragspartner auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn wir im Einzelfall ausdrücklich eine Franco-Lieferung vereinbart und schriftlich bestätigt haben. Die Gefahr geht auf den Kunden über bei Übernahme durch den Spediteur (zzt. UPS). Wird eine Lieferung von dem Kunden nach Meldung unserer Versandbereitschaft nicht abgerufen und zu seiner Verfügung bei uns auf Lager genommen, geht die Gefahr mit unserer Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Kunde ist zur Zurückhaltung wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen nicht befugt. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das ganze Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die Kaufpreisforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aufgrund der Veräußerungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns abzutreten. Der Kunde ist bis auf jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt, diese Kaufpreisforderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren be- oder verarbeitet, mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so werden wir Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der vorbehaltenen Ware zu den anderen Gegenständen. Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages - erlischt das Besitzrecht des Kunden ebenso wie die Ermächtigung, die Forderung von seinen Abnehmern einzuziehen. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen, wobei das Herausgabeverlangen lediglich der Sicherung der Forderung dient, aber nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag gilt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Übersteigt der Wert der uns gemäß den vorstehenden Bestimmungen gegebenen Sicherheiten (Rechnungswert der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände und Wert der an uns abgetretenen Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer) den Gesamtbetrag der uns gegenüber dem Kunden zustehenden Forderungen um mehr als 25%, so kann der Kunde Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten, insbesondere Rückabtretung der an uns abgetretenen Forderungen gegenüber seinen Abnehmern, verlangen.
4. Gewährleistungen, Mängelhaftung und Reparaturen
Treten an den von uns gelieferten Erzeugnissen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, gerechnet vom Tage des Gefahrenüberganges (Punkt 2) bzw. vom Tage der Abnahme der Leistung an, infolge eines vor den genannten Zeitpunkten liegenden Umstandes Fehler auf, durch die das Erzeugnis unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, verpflichten wir uns - nach unserer, billigem Ermessen unterliegenden Wahl - zur kostenlosen Nachbesserung oder zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Ware durch neue Ware.
Fehler sind uns gegenüber seitens des Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Ausstattung, Gewicht oder Design berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Zur Vornahme aller uns gemäß den vorstehenden Bestimmungen durchzuführenden Gewährleistungsmaßnahmen hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von unseren Gewährleistungspflichten befreit. Nur wenn wir - nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Kunden - mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Fehler selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der hierfür erforderlichen Kosten zu verlangen.
Ist uns die Nachbesserung/Nachlieferung unmöglich oder kann der Fehler trotz dreimaliger Nachbesserungs-/Nachlieferungsversuche nicht behoben werden oder wird die Nachbesserung/Nachlieferung uns verweigert, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises/Werklohnes) zu.
Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Die durch die Erstellung des Voranschlags entstandenen Kosten können in Rechnung gestellt werden, sofern anschließend kein Auftrag erteilt wird.
Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers anzuliefern und abzuholen. Die Reparaturgegenstände werden vom Auftraggeber an den entsprechenden Vertragspartner (der die ursprüngliche Lieferung an den Auftraggeber erfüllt hat) von Fraga Dental geschickt.
Wir sind berechtigt, auch solche Fehler zu beheben, die sich erst während der Reparatur zeigen und deren Beseitigung für die Funktionsfähigkeit oder Betriebssicherheit notwendig sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftrag ausdrücklich auf die Behebung eines genau bezeichneten Fehlers beschränkt war oder wenn durch die zusätzlichen Arbeiten ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wurde und der Kunde die zusätzlichen Arbeiten nicht genehmigt.
Wird der Reparaturgegenstand nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt, so sind wir zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung unserer Forderung zu veräußern, ein etwaiger Mehrerlös steht dem Kunden zu.
Lohn- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie sind anlässlich der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden entstanden.
Austausch unter ausdrücklichem Vorbehalt, dass die nachträgliche Materialprüfung durch das Lieferwerk die Annahme eines Garantiefalles bestätigt.
5. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für Schäden, die nicht an dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten Werkleistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und/oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei Ansprüchen des Kunden, soweit diese auf unserem Leistungsverzug, der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.
Es wird keine Gewähr/Haftung von uns übernommen für Fehler und Schäden, die aus Gründen entstanden sind, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits bzw. seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, insbesondere: ungeeignete oder unsachgemäße Benutzung, Verwendung oder Verarbeitung der Erzeugnisse; fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte; natürliche Abnutzung; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere Nichtbeachtung unserer Wartungsvorschriften); chemische, elektrotechnische oder elektrische Einflüsse.
Durch etwa seitens des Kunden und von Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderung und/oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Erzeugnissen bzw. den erbrachten Werkleistungen werden wir von der Haftung für die hieraus entstehenden Folgen frei.
Bei der Durchführung von Reparaturen (Absatz 4.) beschränkt sich unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der zur Reparatur gegebenen Sache auf deren Zeitwert (Versicherungswert) bzw. die notwendigen Instandsetzungskosten, soweit der Verlust oder die Beschädigung der Sache nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Ein Umtausch von einwandfreiem Zubehör ist ausgeschlossen.
Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Liefer-/Werkvertrag seitens des Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort Für die aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis beiderseits zu erbringenden Leistungen ist für beide Vertragsteile Erfüllungsort unser Firmensitz und Gerichtsstand in Bönningstedt/Pinneberg.
Gerichtsstand Die vorstehenden Vereinbarungen gelten nicht, wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht deren Wirksamkeit im Ganzen.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Sämtliche mit unseren Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bönningstedt, 1. Januar 2013